Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bauhaus-Universität Weimar ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Webseite playground.uni-weimar.de.
Diese Webseite ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 teilweise vereinbar. Nicht eingeschlossen ist die Prüfung von PDF- und Word-Dokumenten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. Januar 2022 erstellt.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen eigenen Bewertungen.

Noch bestehende Mängel

  • Partiell fehlende Alternativtexte für Bilder und Verlinkungen
  • Fehler in der Website-Struktur
  • Fehlende Leichte Sprache und Gebärdensprache
  • Fehlende Untertitelung von Videos

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns eine Rückmeldung zu etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen geben möchten, verwenden Sie bitte das Formular »Feedback zur Barrierefreiheit«.

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldungen aus Ihrer Sicht nicht befriedigend bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.

Die Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie online hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de